Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums
Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums
Veröffentlicht am 10 März 2020 Jahr 15:00
Für die Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der Wiederausreise aus der Ukraine hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten aufweist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
Ein vollständig ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular. Visumantragsformulare von Minderjährigen (bis zum 18. Geburtstag): unterschrieben von mindestens einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund.
Ein Passfoto neueren Datums (35x45 mm)
Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für die Ukraine gültige Krankenversicherung. Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen. Bei einem Visum mit längerfristiger Gültigkeit und mehreren Einreisen braucht die Reiseversicherung nur für die erste Reise abgeschlossen zu werden. Der Gesuchsteller nimmt zur Kenntnis, dass für jede weitere Reise ebenfalls der notwendige Versicherungsschutz (Reiseversicherung) vorhanden sein muss.
Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bankauszug der letzten zwei Monate oder Saldobestätigungsbrief der Bank). Jede Person muss ca. CHF 60.00 (oder Gegenwert in anderer Währung) pro Aufenthaltstag + CHF 300.00 nachweisen können.
Die E-Mail-Bestätigung über einen vereinbarten Termin.
Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter der Botschaft zu bezahlen.
Für die Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweizerische Eidgenossenschaft (+ eine Kopie) erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
(B-01) - Dokumente im Zusammenhang mit der Weiterreise an das Endziel (Visum oder Einreisebewilligung für den Drittstaat/das Zielland, Tickets für die Weitereise);
(B-02) - Nachweis des Transitcharakters der Güter- und Personenbeförderung mit Strassenfahrzeugen;
(B-03) - Internationale Beförderungslizenz, ausgestellt von der zuständigen Behörde eines ausländischen Staates;
(C-01) - Einladung (im Original) der Firma in der Ukraine (auf dem offiziellen Firmenbriefpapier), unterschrieben von einer Unterschriftsberechtigten Person, mit folgende Angaben: staatliche Registrierungsnummer der Firma; Geschäftszeichen, Datum und Unterschrift; Name, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person, Passangaben, Wohnort; Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer und Anzahl Einreisen; Kostendeckung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Abreise der eingeladenen Person aus der Ukraine;
(C-02) - Notariell beglaubigte Einladung (im Original) von einem Staatsbürger der Ukraine oder einem Ausländer/Staatenloser, der eine Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine hat, mit folgenden Angaben: Name, Nachname, Passangaben, Adresse und Telefonnummer der einladenden Person (Gastgeber/in); Name, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Adresse der eingeladenen Person (Gast); Aufenthaltsort in der Ukraine, Aufenthaltsdauer und Anzahl der gewünschten Einreisen; Kostendeckung für den Aufenthalt in der Ukraine und/oder Abreise aus der Ukraine des Antragstellers; Kopie des ukrainischen Passes der einladenden Person (wenn einladende Person Staatsangehöriger der Ukraine ist) oder Kopien des Reisepasses des Ausländers/Staatenlosen und seiner ukrainischen Aufenthaltsbewilligung (wenn eine einladende Person ein Ausländer/Staatenloser ist);
(C-03) - Einladung einer Staatsbehörde, einer staatlichen Institution, eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Organisation;
(C-04) - Vertrag über den Güter- und Personenbeförderung sowie die Lizenz für internationale Transporte;
(C-05) - Bescheinigung eines Auslandsukrainers. Ehepartner eines ausländischen Ukrainers und seine Kinder legen ein Dokument vor, das die familiäre Beziehung bestätigt;
(C-06) - Nachweis des touristischen Charakters der Reise (Bestätigte Hotel Reservation, Hin- und Rückflugticket, Aufenthaltsprogramm, Angaben zum Reisebüro, Informationen zu Sehenswürdigkeiten usw.);
(C-07) - Einladung der Klinik oder des Krankenhauses (im Original);
(C-08) - Nachweis der Auslandsinvestitionen gemäss der Gesetzgebung der Ukraine;
(C-09) - Einladung der kulturellen Organisation oder des Veranstalters, der Wissenschaftlichen Einrichtung, der Bildungseinrichtung, des Sportverbandes oder der Sportorganisation (im Original);
(C-10) - Einladung einer religiösen Organisation abgestimmte mit der staatlichen Behörde (im Original);
(C-11) - Ersuchen ausländischer Medien wonach der Antragsteller im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit verreist (im Original);
(C-12) - Ersuchen staatlicher Behörden ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen (im Original).
(D-01) - Kopie der vom Staatlichen Migrationsdienst der Ukraine ausgestellten Einwanderungsgenehmigung;
(D-02) - Nachweis, dass der Antragsteller ein Familienmitglied eines in der Ukraine anerkannten Flüchtlings ist *;
(D-03) - Verbalnote von der entsprechenden diplomatischen Vertretung / internationalen Organisation;
(D-04) - Beglaubigte Kopie der Arbeitsbewilligung für Ausländer / Staatenloser;
(D-05) - Einladung einer Staatsbehörde, eines Staatsunternehmens oder einer Staatsorganisation der Ukraine, die Empfänger eines internationalen Projekts für technische Hilfe ist;
(D-06) - Einladung (im Original) einer religiösen Organisation abgestimmte mit der staatlichen Behörde;
(D-07) - Einladung (im Original) einer ordnungsgemäss registrierten öffentlichen Nichtregierungsorganisation eines ausländischen Staates;
(D-08) - Einladung (im Original) eines ordnungsgemäss in der Ukraine registrierten ausländischen Wirtschaftsteilnehmers;
(D-09) - Einladung (im Original) einer ordnungsgemäss in der Ukraine registrierten Filiale oder Vertretung einer ausländischen Bank;
(D-10) - Einladung (im Original) einer zuständigen Staatsbehörde der Ukraine, die entsprechende Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts-, Sport- oder Freiwilligenprogramme durchführt, oder eine Einladung von ordnungsgemäss registrierten Organisation, die Freiwillige in ihre Aktivitäten heranzieht und eine der Kopie des staatlichen Registrierscheins dieser Organisation;
(D-11) - Ersuchen ausländischer Medien um die Erteilung eines langfristigen Visums für einen ausländischen Korrespondenten im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit;
(D-13) - Original einer ordnungsgemäss ausgestellten Einladung zum Studium;
(D-14) - Urkundlicher Nachweis* des Bestehens der Ehe mit einem Staatsangehörigen der Ukraine;
(D-15) - Urkundlicher Nachweis* des Bestehens der Ehe mit einem Ausländer oder einem Staatenloser, der eine Bescheinigung für zeitweilige Wohnsitz in der Ukraine hat. Kopie der entsprechenden Bescheinigung, sowie Bestätigung über benötigte finanziellen Unterhalt der Familienmitglieder in der Ukraine;
* Ausländische Urkunden und amtliche Bescheinigungen müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde/amtlichen Bescheinigung. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde die Echtheit der Urkunde in Form der Apostille bestätigt, können Sie sich an die Behörde wenden, die das Dokument ausgestellt hat. Die Apostille muss auf dem Original der Urkunde angebracht werden.
Alle Urkunden, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen eines Antrags auf ein langfristiges Visum eingereicht werden, müssen von einem zugelassenen Übersetzer in die ukrainische Sprache übersetzt werden. Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden.
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