• A-
    A+
  • Für Sehbehinderte
  • Deutsch
  • Українською
  • English
Visa und Einreise
Veröffentlicht am 06 Februar 2020 Jahr 12:19

Die Staatsbürger der EU-Länder, der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie Fürstentums Liechtenstein dürfen sich höchstens 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen (ab Ersteinreise) ohne Visum in der Ukraine aufhalten.

Die Staatsbürger mancher anderen Staaten genießen auch ein visumfreies Regime bei den Reisen in die Ukraine. Die benötige Information ist auf der Website des staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine verfügbar.

Die Staatsangehörige bestimmter Länder können elektronische Visa (e-Visa) für die Einreise in die Ukraine beantragen. 

Die notwendige Information finden Sie unter dem Link "e-Visa" (eng.)

Transit (Typ B)

Visa „Typ B“ werden in den Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/Staatenloser beabsichtigt, durch die Ukraine zu reisen, und jede Transitperiode nicht länger als 5 Tage dauert. Visa des Typs B werden als Einfach-, Doppel- oder Mehrfachvisa ausgestellt.

Kurzfristiger Aufenthalt (Typ C)

Visa „Typ C“ werden in den Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/Staatenloser beabsichtigt, sich für bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Ukraine aufzuhalten. Visa des Typs C werden als Visa für die einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ausgestellt.

Langfristiger Aufenthalt (Typ D)

Visa „Typ D“ werden ausgestellt, wenn ein Ausländer/Staatenloser beabsichtigt, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt in der Ukraine von mehr als 90 Tagen zu beantragen. Visa „Typ D“ werden als Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt.

Antragsteller beantragen ein Visum frühestens 3 Monate vor dem geplanten Einreisetermin in die Ukraine wie folgt:

  1. Inhaber von Reisepässen bestimmter Länder können das elektronische Visum (e-Visa) beantragen. Verwenden Sie bitte den Link (e-Visa) für benötige Informationen.
  2. Sich auf der Website https://visa.mfa.gov.ua/ registrieren und den Antrag für die zuständige Botschaft ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Einen Termin, um die Botschaft zu besuchen, kann man während des Registrierungsprozesses wählen und mit alle beizubringenden Unterlagen um diese Zeit sich an die Botschaft wenden.

Antragsteller sollen sich auf der Website https://visa.mfa.gov.ua/ registrieren und den Antrag für die zuständige Botschaft ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Einen Termin, um die Botschaft zu besuchen, kann man während des Registrierungsprozesses wählen und mit alle beizubringenden Unterlagen um diese Zeit sich an die Botschaft wenden.

Die Botschaft berechnet 64,00 CHF (Grundgebühr) für die Normalbearbeitung von Visumanträgen. Die Gebühren für die Expressbearbeitung werden verdoppelt.

Die Visumgebühren für bestimmte Länder können aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips von der Grundvisumgebühr abweichen. Bitte beachten Sie die Visagebühren nach dem Gegenseitigkeitsprinzip und bilateralen Staatsverträgen.

Wenn ein Visumantrag abgelehnt wurde, werden die Gebühren nicht erstattet.

Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt bis zu 10 Arbeitstage nach Abgabe des Antragsformulars sowie Bezahlung der Visumgebühr. Die Dauer einer regulären Bearbeitung kann um bis zu 30 Arbeitstage verlängert werden, wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.


Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 367 des Ministerkabinetts der Ukraine über die Regelung zur Ein- und Ausreise in das bzw. aus dem vorübergehend okkupierten Territorium der Ukraine in Kraft getreten.

Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang und die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseite von Migrationsdienst der Ukraine (auf Englisch) entnommen werden.

Eine anderweitige Einreise auf die Krim (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts werden rechtlich verfolgt.

Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge in die Autonome Republik Krim gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Outdated Browser
Для комфортної роботи в Мережі потрібен сучасний браузер. Тут можна знайти останні версії.
Outdated Browser
Цей сайт призначений для комп'ютерів, але
ви можете вільно користуватися ним.
67.15%
людей використовує
цей браузер
Google Chrome
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux
9.6%
людей використовує
цей браузер
Mozilla Firefox
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux
4.5%
людей використовує
цей браузер
Microsoft Edge
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
3.15%
людей використовує
цей браузер
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux