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Die Schweiz wird der erweiterten Vereinbarung zur Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine beitreten
Veröffentlicht am 15 Mai 2026 Jahr 15:57

Die Schweiz und weitere 35 Staaten, darunter die Europäische Union, haben ihre Absicht angekündigt, der neuen Erweiterten Teilvereinbarung zur Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine beizutreten.

Das Ministerkomitee des Europarates hat einen weiteren praktischen Schritt zur Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unternommen. Heute wurde in Chisinau im Rahmen der Ministertagung des Europarates die Erweiterte Teilvereinbarung zur Einrichtung des Lenkungsausschusses des Sondertribunals verabschiedet — eines der zentralen Elemente seiner institutionellen Architektur.

Der ukrainische Aussenminister Andrii Sybiha bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt vom politischen Konsens hin zur praktischen Umsetzung eines Mechanismus internationaler Verantwortung für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.

„Wir bewegen uns konsequent auf die vollständige Einrichtung des Sondertribunals zu. Dies ist ein weiteres Signal dafür, dass die internationale Gemeinschaft entschlossen ist, die Unvermeidbarkeit der Verantwortung für das Verbrechen der Aggression sicherzustellen“, betonte der Minister.

Der Minister dankte zudem dem Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, den Mitgliedstaaten des Europarates sowie der Europäischen Union für ihre Unterstützung des Prozesses zur Einrichtung des Sondertribunals.

Die Annahme der Entscheidung wurde durch Mitteilungen von 34 Mitgliedstaaten des Europarates, der Europäischen Union, Costa Rica und Australien ermöglicht, in denen sie ihre Absicht erklärten, der Vereinbarung beizutreten.

Der Erweiterten Teilvereinbarung können nicht nur Mitgliedstaaten des Europarates, sondern auch Drittstaaten beitreten. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten zur Ausweitung der internationalen Unterstützung für das Sondertribunal.

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