Das Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige ist am 28. September ausgelaufen.
Für die Einreise in der Ukraine gelten weiterhin folgende Einschränkungen (bis einschl. 31. Oktober):
- Nachweis einer Krankenversicherung, die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung in der Ukraine ausdrücklich einschließt. Die Versicherungsgesellschaft muss über eine Vertretung in der Ukraine verfügen oder in der Ukraine registriert oder vertraglich mit einer ukrainischen Partnerversicherung verbunden sein.
- Zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der App „Dii wdoma“ („Дій вдома“) bei Einreise aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko (sog. „rote“ Liste). Alternativ kann nach Einreise aus diesen Gebieten ein PCR-Test gemacht werden. Die Liste zur Einteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete (rote und grüne Liste) wird durch das ukrainische Gesundheitsministerium alle paar Tage aktualisiert.
Informieren Sie sich daher vor Abreise unter https://visitukraine.today (in engl. und ukr. Sprache) über den aktuellen Status von der Schweiz oder einem anderen Land, aus dem Sie einreisen, bzw. sich 14 Tage vor Einreise in die Ukraine aufgehalten haben.
Informieren Sie sich bitte zu beiden Punkten auf https://visitukraine.today/
Folgende weitere Personengruppen dürfen ohne Quarantäne in die Ukraine einreisen:
- Kinder unter 12 Jahren;
- Ausländer – Staatsangehörige von Staaten mit einer signifikanten Verbreitung von COVID-19, die sich in den letzten 14 Tagen nicht auf dem Gebiet dieser Staaten befunden haben bzw. die das Territorium der Ukraine als Transit nutzen und über Dokumente verfügen, die die Ausreise innerhalb von zwei Tagen bestätigen;
- in der Ukraine akkreditierte Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen und Konsulareinrichtungen ausländischer Staaten, der Vertretungen der offiziellen internationalen Missionen und Organisationen sowie ihre Familienmitglieder;
- Fahrer und Crewmitglieder von LKWs und Bussen der regulären Personenförderung, Crewmitglieder von Luft-, See- und Flussfahrzeugen, Zug- und Lokomotivpersonal;
- Ausbilder der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten des NATO-Programms "Partnerschaft für den Frieden", die an Ausbildungsmaßnahmen der Einheiten der Streitkräfte der Ukraine teilnehmen;
- Kulturschaffende auf Einladung einer Kulturinstitution mit jeweils einer Begleitperson;
- Personen, die hämatopoetische Stammzellen zur Transplantation transportieren.