Nach dem Erlass des Präsidenten der Ukraine, der 30.08.2017 №256 „Über die Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine von 10.07.2017 "über die Stärkung der Kontrolle über Einreise in die Ukraine und Ausreise aus der Ukraine von Ausländern und Staatenlosen sowie Einhaltung von ihnen die Regeln des Aufenthalts in der Ukraine wird die Fixierung der biometrischen Daten von Ausländern und Staatenlosen aus 70 Ländern, einschließlich der Russischen Föderation, während der Grenzkontrolle an den Grenzübergangsstellen ab 1. Januar 2018 eingeführt.